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Wenn Sie Kunde bei Ihrem Energieversorger vor Ort sind, empfehlen wir eine direkte Nachfrage nach einem ggf. für Sie günstigeren Vertrag. Ihr Energieversorger ist nicht verpflichtet, Sie "von sich aus" in seinem günstigsten Tarif abzurechnen. Er ist nur verpflichtet, Sie im Falle der Insolvenz eines Drittanbieters übergangsweise mit Strom zu versorgen, so dass die Versorgungssicherheit gewährleistet ist.
Für Privatkunden gibt es eine Vielzahl von Stromanbieterwechselportalen, dort wird der Wechsel des Energielieferanten für Sie organisiert und verwaltet.
Wie hoch ist der Stromverbrauch je Haushalt?
Durchschnittlicher Stromverbrauch im Haushalt pro Jahr nach Haushaltsgrößen in Deutschland:
| Einpersonen-Haushalt |
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ca. 1.600 kWh |
| Zweipersonen-Haushalt |
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ca. 2.800 kWh |
| Dreipersonen-Haushalt |
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ca. 3.900 kWh |
| Vierpersonen-Haushalt |
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ca. 4.500 kWh |
| Fünf- oder mehr Personen |
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ca. 5.300 kWh |
Quelle: VDEW
Verteilung des Stromverbrauches
| Kühl- und Gefriergeräte |
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ca. 24% |
| Kleingeräte für Haushalt und Pflege |
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ca. 24% |
| Beleuchtung |
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ca. 19% |
| Gargeräte |
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ca. 12% |
| Unterhaltungselektronik |
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ca. 7% |
| Wäschetrockner |
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ca. 6% |
| Waschmaschinen |
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ca. 4% |
| Geschirrspülmaschinen |
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ca. 4% |
Quelle: HEA |
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Informationen zum Strompreis |
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Seit April 1998 hat jeder Strom- und Gaskunde das Recht, sich für einen Lieferanten seiner Wahl zu entscheiden. Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), mit dem die ehemals monopolgeprägten Energiemärkte Strom und Gas liberalisiert wurden.
Strompreisentwicklung von 1991 bis heute

Strompreis in Euro pro Monat mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh im Jahr.
Quelle: VDW / BMWI
Die Liberalisierung des Strommarktes ist damit nun schon ein paar Jahre her, man sieht deutlich das die Versorgungswirtschaft Mittel und Wege gefunden hat, unliebsame Konkurrenten zu behindern und aus dem Markt zu drängen. Die "Wahl der Waffen" fiel dabei auf die Netznutzung, da neue Stromanbieter kein Netz haben und auf die Durchleitung durch die Netze der Übertragungsnetzbetreiber angewiesen sind.
Strompreiszusammensetzung
Der Strompreis ist das Entgelt für die Belieferung mit elektrischer Energie. Er setzt sich aus mehreren Preisteilen zusammen und macht ca. 60% des gesamten Stromrechnungsbetrages aus.

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Nutzen Sie jetzt unseren hinterlegten Online-Rechner um einen kostenlosen und seriösen Strompreisvergleich aus Ihrer Region zu bekommen.
Großkunden ab 100.000 kWh Energieverbrauch pro Jahr wenden sich bitte an einen Energieberater in Ihrer Nähe. Dieser kann individuelle Ausschreibungen für Strom, Gas, Biomasse und Contracting erstellen und Sie im gesamten Prozess beratend begleiten.
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Für die Abrechnung der übergebenen Energiemengen schließen Endkunde und Lieferant einen Stromliefervertrag. Die "Endkunden" teilen sich dabei in meistens 3 Gruppen auf:
- Privatkunden / Haushaltskunden
- Gewerbekunden / Handwerk und Kleingewerbe, Abnahme bis ca. 100.000 kWh/a
- Sondervertragskunden, Großabnehmer, Abnahme ab 100.000 kWh/a
Der Preis für die Energielieferung ist das Entgelt für die Anlieferung von elektrischer Arbeit an den Kunden (Stromerzeugung). Er wird weitgehend durch die Preisentwicklung an den Stromhandelsmärkten wie beispielsweise der Strombörse EEX in Leipzig, bestimmt. Diese Kosten machen ca. 23% des Strompreises aus. Der Preisanteil für die Energielieferung beinhaltet auch die Marge bzw. den Gewinn des Energieversorgers, da die anderen Preisbestandteile staatlich reguliert (Netznutzung) oder festgelegt (Abgaben und Steuern) sind.
Netznutzung
Das Netznutzungsentgelt, als staatlich reguliertes Entgelt für den Transport und die Verteilung / Durchleitung der Energie durch Übertragungsnetzbetreiber sowie den Verteilnetzbetreibern vor Ort. Ungefähr 36% des Strompreises beruhen auf diesem Preisbestandteil aufgrund einer Monopolstellung der Stromkonzerne als gleichzeitiger Netzbetreiber (Erzeugung und Übertragungsnetzbetreiber). Für Industriekunden, die an höhere Spannungsebenen angeschlossen sind (eigene Trafostation), ist der Anteil der Netznutzungsentgelte deutlich niedriger.
Die EU-Kommission verlangt eine eigentumsnahe Entflechtung der Energiekonzerne oder zumindest die Übertragung der Netze auf eine unabhängige ggf. staatliche Gesellschaft.
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