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Aufgrund unserer Neutralität können wir Ihnen keinen Energieberater / Energieausweis-Aussteller empfehlen.

Sie können Ihren Energieberater / Energieausweis-Aussteller über unsere Berater Suche finden. Direkt in Ihrem Postleitzahlbereich finden Sie eine große Anzahl an Beratern.

Alternativ können Sie Ihren Berater auch suchen lassen. Sie erhalten nach Eingabe Ihrer Daten ca. 5-10 Angebote von Beratern aus Ihrer Region. Passend zu Ihrem Vorhaben. Leichter geht es nicht...
Oft werden wir gefragt, ob unsere Seiten eine Verschlüsselung mittels SSL unterstützen.

Alle Seiten von Energieberater-Suche.de - auch Informationsseiten o.ä. - werden verschlüsselt übertragen.
Dies schließt auch unsere Anmeldung für Energieberater / Energieausweis-Aussteller sowie das Kundencenter ein.

Unsere SSL-Verschlüsselung beträgt 128- bis 256-bit RSA, je nach verwendetem Browser, was derzeit die höchste Verschlüsselungsstufe darstellt. Diese Verschlüsselungsstufe wird auch von Banken beim Online-Banking verwendet.

Fragen zur Anmeldung

Leider können wir Ihnen dies noch nicht anbieten. Derzeit ist eine Lastschriftvereinbarung / SEPA-Mandat Voraussetzung für den Eintrag in unsere Beraterdatenbank.

Ihre Daten sind selbstverständlich bestens geschützt und werden nicht an Dritte weitergeleitet.

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema "SEPA / Lastschrifteinzug" haben, freuen wir uns über Ihre Nachricht.
Vielen Dank für Ihr Interesse!

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg auf Energieberater-Suche.de

Fragen zum Kundencenter

Um Ihre Daten bestmöglich zu schützen, haben wir in den Login zum Kundencenter eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen eingebaut. Leider kann es da aber auch mal Schwierigkeiten mit dem Login geben.

Damit Sie wieder uneingeschränkt auf das Kundencenter zugreifen können, möchten wir Sie bitten, folgende Schritte auszuführen:

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Wenn die oben genannten Schritte nicht weiterhelfen, dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Zusammen finden wir eine Lösung, dass Sie das Kundencenter wieder uneingeschränkt benutzen können.
Über die Funktion "Passwort vergessen" können Sie sich jederzeit ein neues Passwort per E-Mail zusenden lassen.

Damit sichergestellt ist, dass nur Sie ein neues Passwort anfordern können, müssen Sie folgende Daten eintragen:

- Ihre E-Mail-Adresse
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- Ihre Kundennummer


Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.
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Sollten Sie die Kundennummer / Profil-ID nicht auffinden, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir senden Ihnen die Kundennummer dann umgehend zu.

Sonstiges

Oft werden wir gefragt, ob und in welcher "Deutlichkeit" Banken zu KfW - Fördermitteln oder Fördermittel allgemein raten müssen. Die Bank hat logischerweise kaum großes Interesse daran, einen zinsgünstigen Förderkredit durchzuleiten, schliesslich verdient Sie kaum daran.
Daher hier der Hinweis auf ein dementsprechendes Gerichtsurteil:

Mit einer Kreditanfrage und Verhandlungen über den Kredit einer Bank mit einem Unternehmen kommt ein Finanzierungsberatungsvertrag zustande. Danach ist die Bank verpflichtet, alle in Betracht kommenden Finanzierungsmodelle vorzustellen und deren Vor- und Nachteile umfassend, richtig und verständlich zu erläutern sowie auf etwaige Bedenken hinzuweisen. Sie hat dabei erschöpfend die Möglichkeiten der öffentlichen Förderung mitzuteilen.

Werden öffentliche Fördermittel nicht in der möglichen Höhe und in der möglichen Zeit beantragt, kommt eine Haftung der Bank wegen schuldhafter Verletzung des Finanzierungsberatungsvertrages in Betracht.

Quelle : Urteil des Oberlandesgericht Stuttgart (5. April 2000, Az: 9 U 203/99)

Wenn KfW - Förderkredite beispielsweise aus dem KfW - CO2 -Gebäudesanierungsprogramm über die Hausbank beantragt werden, kann es vorkommen dass die Bank "unwillig" bis ablehnend reagiert. Logisch, schliesslich verdient Sie an einem eigenen Kredit deutlich mehr als an der Durchleitung eines KfW - Förderkredites.

Die Gesetzeslage ist da aber eindeutig: Die Banken sind verpflichtet, Bundesmittel durchzuleiten !

Teilweise wird versucht noch schnell ein eigenes Bankprodukt "an den Interessenten" zu bringen. Sollte der "Verkaufsversuch" eines internen Bankproduktes an eine KfW - Fördermitteldurchleitung "gekoppelt" werden oder zur Bedingung der Durchleitung von Fördermitteln gemacht werden ist Vorsicht angesagt.

Im Zweifelsfall hilft hier ein Anruf im KfW - Infocenter unter 0180 / 133 55 77 oder eine eMail an das Bundesbauministerium unter buergerinfo@bmvbs.bund.de

Es ist dann schon erstaunlich, wie schnell unwillige Banken dann auf "Missverständisse" oder andere Ausreden umschwenken, wenn eine Kontrollanfrage der KfW oder des Bundesbauministeriums in der Chefetage der Bank aufläuft.

Ihr Team vom Suchportal "Energieberater-Suche"

http://www.Energieberater-Suche.de

Ab 1.1.2008: Energiepass für jedes Haus in Deutschland
BERLIN
Wer einen neuen Kühlschrank kauft, orientiert sich an der Energieeffizienzklasse, deutlich gekennzeichnet durch einen Aufkleber am Gerät. Rot steht dabei für hohen Energieverbrauch, Grün für einen sehr niedrigen.

Auch Käufer und Mieter von Immobilien sollen ab 2008 eine derartige Hilfestellung erhalten. Das Bundeskabinett hat gestern Eckpunkte für die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) beschlossen, mit der ein Energieausweis für Gebäude ab 1. Januar zur Pflicht wird.

Der Energiebedarf der Immobilie für Heizung und Warmwasserbereitung wird darin in Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche pro Jahr angegeben. Ein energetisch nicht wesentlich modernisiertes Einfamilienhaus dürfte dabei über 400 Kilowattstunden in die Waagschale bringen, ein sogenanntes Passivhaus unter 50 Kilowattstunden.

Der Energieausweis muss dann vorliegen, wenn ein Besitzer- oder Mieterwechsel vollzogen wird. Er wird von den Eigentümern in Auftrag gegeben und muss Interessenten vorgelegt werden, damit diese sich einen Überblick über die zu erwartenden energiebedingten Nebenkosten machen können.

Es soll zwei Arten von Ausweisen geben: einen verbrauchsorientierten, der bei einem Einfamilienhaus 40 bis 60 Euro kosten soll (auf Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs) und einen bedarfsorientierten (auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs), der 80 bis 120 Euro kosten soll. Wenn eine Hausbegehung für die Ermittlung des Energiebedarfs erforderlich ist, können die Kosten deutlich steigen.

Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, die nach dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf den Standard gebracht worden sind, können wählen, wie der Ausweis erstellt werden soll. Für alle älteren Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Zertifizierte Energieberater, beispielsweise diplomierte Ingenieure und Techniker, können die Pässe ausstellen, sind unter www.energieberater-suche.de zu finden. Neben dem Energiebedarf sind im Energieausweis auch noch das Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage, die genutzte Fläche und (bei größeren Immobilien) die Zahl der Wohnungseinheiten verzeichnet.


Anmerkung : Der Artikel wurde leider im Vorfeld nicht mit uns abgesprochen, so dass die Zahlenagaben zu den Kosten leider nicht mehr "korrigiert" werden konnten, trotzdem eine schöne Werbung für das Suchportal für Energiesparer unter www.Energieberater-Suche.de Ihr Team vom Suchportal "Energieberater-Suche"

http://www.Energieberater-Suche.de

Steuerliche Absetzbarkeit für die energetische Gebäudesanierung ab sofort? Das Maßnahmenpaket zum beschleunigten Ausbau erneuerbarer Energien umfasst u.a. steuerliche Anreize, die Eigentümer von älteren Gebäuden stärker finanziell fördern und motivieren soll. Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden wurde allerdings vom Bundesrat nicht gebilligt. Nach dem Willen der Länderkammer soll es die Steuervergünstigungen bereits für energetische Maßnahmen geben, mit denen ab dem 6.6.2011 (Tag des Regierungsbeschlusses) begonnen worden ist. siehe Ab 2012: steuerliche Anreize für energetische Wohngebäudesanierungen?! Bundesrat verlangt Nachbesserungen Der Bundestag hat am 30.06.2011 dem Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden mit einigen Änderungen zugestimmt. Im Gegensatz dazu hat der Bundesrat am 8.7.2011 seine Zustimmung verweigert. Nach dem Willen der Länderkammer soll es die Steuervergünstigungen bereits für energetische Maßnahmen geben, mit denen ab dem 6.6.2011 (Tag des Regierungsbeschlusses) begonnen worden ist. "Wir möchten verhindern, dass in diesem Jahr ein Stau entsteht und Sanierungsmaßnahmen auf 2012 verschoben werden", sagt der baupolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Sebastian Körber, der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Demnach sollten jährlich zehn Prozent der Sanierungskosten rückwirkend ab dem Kabinettsbeschluss vom 6. Juni geltend gemacht werden können. Des Weiteren fordern die Länder einen Ausgleich des Bundes für die Mindereinnahmen der Länder und Kommunen sowie eine progressionsunabhängige Förderung. Der Bundesrat verlangt, dass die den Ländern und Kommunen durch dieses Gesetz entstehenden Mindereinnahmen vom Bund vollständig auszugleichen sind. Nach Angaben der Länderkammer hat die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden Steuermindereinnahmen zur Folge, "die sich schrittweise über 10 Jahre im Jahr 2022 auf einen Betrag von jährlich weit über 1,5 Milliarden Euro belaufen würden. 57,5 Prozent und damit deutlich mehr als die Hälfte der Steuerausfälle wären von Ländern und Gemeinden zu tragen." Dies ist unvereinbar mit der grundgesetzlichen Verpflichtung bis 2020 ohne jegliche strukturelle Kreditaufnahme auszukommen. Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen kann durch die Steuerprogession ungerecht ausfallen und dadurch die Akzeptanz beim Bürger einbüßen. Die vorgesehene Förderung von selbstnutzenden Wohnungseigentümern führt dazu, dass "die Förderung bei Spitzenverdienern je nach Steuerprogression entsprechend höher ausfällt als bei Eigentümern mit einem durchschnittlichen Einkommen." Um eine möglichst hohe Anreizwirkung zur Steigerung der Klimaschutzinvestitionen von Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern zu entfalten, sollte eine progressionsunabhängige Steuerermäßigung alle Wohnungseigentümer grundsätzlich finanziell gleich behandeln. Der § 559 BGB erlaubt Mieterhöhungen für Maßnahmen, die nachhaltig Einsparungen von Energie bewirken, in Höhe von 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten. Kosten, die vom Mieter oder einem Dritten übernommen oder die mit Zuschüssen aus öffentlichen Haushalten gedeckt werden, gehören nach § 559a BGB nicht zu den aufgewendeten Kosten im Sinne des § 559 BGB (umlagefähige Kosten). Der § 559a BGB soll dahingehend ergänzt werden, dass mit der Steuerentlastung auf Grund der erhöhten Absetzungen des § 7e EStG die Kosten der Sanierung teilweise durch die Allgemeinheit getragen werden und die Kostenbelastung für den Vermieter verringert wird. Insoweit fehlt eine Berechtigung für ein Mieterhöhungsverlangen nach § 559 BGB. Eine progressionsunabhängige Steuerermäßigung oder doch gleich KfW-Mittel aufstocken? Die SPD hat während der Beratung zum Gesetzesentwurf die Aufstockung der KfW-Mittel favorisiert, weil man damit schon in der Vergangenheit gute Erfahrungen gemacht hat. Die Förderung einerseits durch die KfW und andererseits durch eine steuerliche Absetzbarkeit sei kritisch, weil die Förderung durch steuerliche Erleichterungen (je nach Steuergestaltung) viel höher ausfalle als die Förderung durch die KfW. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent betrage die steuerliche Förderung 6000 Euro gegenüber nur 2500 Euro bei einer Förderung durch die KfW. Es sei den Bürgern nur schwer verständlich zu machen, wenn zwei gleich gelagerte Maßnahmen unterschiedlich hoch gefördert würden. Die steuerliche Förderung könnte auch durch eine Zulage realisiert werden. Dies hätte den steuersystematischen Vorteil, dass man genau weiß, wieviel Mittel aufgewendet werden müssen. Finanzamt prüft energetische Sanierung?! Der Steuerbürger, der die Aufwendungen für eine energetische Maßnahme steuerlich geltend machen will, muss einen Qualitätsnachweis erbringen um Missbrauch vorzubeugen. Die Prüfung und Wertung dieses Qualitätsnachweises müssten die Finanzämter vornehmen. Nicht nur der Bundesrechnungshof hält dies für nicht umsetzbar. Das Problem der Doppelförderung sei noch nicht gelöst. Im Moment seien die Finanzämter noch nicht in der Lage eine Doppelförderung auszuschließen, weil sie keine Informationen über andere Förderungen durch die KfW, die Länder oder Kommunen erhielten. Der Bundesrechnungshof befürchtet, dass faktisch keine einhaltliche Prüfung stattfinden werde. Infos und Quellen Beschlussempfehlung und Bericht des Bundestages (BT 17/6358) und der Empfehlung des Bundesrates (BR 390/1/11).

Test-Zugang

Wir werden häufig gefragt, ob wir unseren Kunden einen Testzugang geben können.

Leider ist dies aus technischen Gründen vorerst nicht möglich.

Wenn Sie spezielle Fragen haben beantworten wir Ihnen diese gerne per E-Mail. Bitte nutzen Sie für eine Kontaktaufnahme unser Kontaktformular. Dipl.-Ing. (FH) Carsten Heidrich, Inhaber