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Inh. Carsten Heidrich

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Basisinformationen zur Energieberatung

Eine Energieberatung ist umfangreicher als Sie denken. In mehreren Schritten werden speziell auf Ihr Gebäude mögliche Sanierungsmaßnahmen berechnet. Aber eine Energieberatung macht sich nicht nur am Energieverbrauch bemerkbar, sondern auch durch:

  • Wertsteigerung Ihrer Immobilie
  • Deutlich verbesserte Wohnbehaglichkeit
  • Umweltschonung - Weniger CO2-Ausstoß
  • Einsparung der Energiekosten von bis zu 80%

Die Energieberatung - ein Leitfaden für ein schönes, verbrauchsarmes und behagliches Zuhause.

Energieberatung

Mögliche Einsparungen

Das beste Ergebnis erzielt man durch die Kombination verschiedener Einsparbereiche, z.B. Dach und Fenster oder Wanddämmung und Heizungsanlage. Durch diese Kombination erreicht man bis zu 80% Einsparung im Vorher-Nachher-Vergleich.


Heizung - von 10 bis 35%
Dach - von 10 bis 15%
Fenster - von 11 bis 15%
Wand - von 15 bis 20%
Lüftung - von 10 bis 15%
Solarthermie - von 7 bis 10%

Das bringt Ihnen eine Energieberatung

Nur eine ausführliche und neutrale Energieberatung kann Ihnen detaillierte Einspar- und Modernisierungspotentiale mit energetischer- und wirtschaftlicher Bewertung (Amortisationsrechnung) aufzeigen.

  • Was ist möglich und sinnvoll?
  • Wann haben sich die Investionen amortisiert?
  • Welche Fördermittel kann ich nutzen?
  • Welche Maßnahmen sind voneinander abhängig?
  • Was muss bei denkmalgeschützten Immobilien beachtet werden?

Eine neutrale Energieberatung wird vom BAFA mit bis zu 1.600,- Euro bezuschusst.

Ablauf einer Energieberatung

  • 1

    Umfangreiche Vor-Ort-Analyse Ihres Gebäudes - Aufbau der Gebäudehülle, Haustechnik, Nutzeranforderungen, ggf. ohnehin geplante Sanierungsmaßnahmen, etc.

  • 2

    Berechnung möglicher Modernisierungsmaßnahmen in mehreren Varianten mit Kostenschätzung und Amortisationsrechnung, schriftlicher Ausarbeitung und Erläuterung

  • 3

    Abschlussgespräch bei Ihnen Vor-Ort und Präsentation der möglichen und sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen mit den dazugehörigen Einsparungen

  • Optional
  • 4

    Überprüfung der Angebote von ausführenden Firmen hinsichtlich angebotener Werkstoffe / Materialgüten und Einhaltung notwendiger bauphysikalischer Vorgaben

  • 5

    Ausstellung von Sachverständigentestaten zur Beantragung von Fördermitteln und Überwachung der Bauleistung (Baubegleitung / Qualitätssicherung)

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